Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.Einlagezahl 80001-507a : Auf Grund des Vergleichs-Protokolles vom 10. Jänner 1848 … wird das Eigenthumsrecht für die Fraction Arzl einverleibt.
Einlagezahl 80001-519a : Auf Grund der Ersitzung wird das Eigenthumsrecht für die Fraction Blons einverleibt.
Einlagezahl 80001-511a : Auf Grund des Vergleichs-Protokolles vom 10. Jänner 1848 … wird das Eigentumsrecht für die Fraction Timmls einverleibt.
Einlagezahl 80001-516a : Auf Grund des Vergleichs-Protokolles vom 10. Jänner 1848 … wird das Eigentumsrecht für die Fraction Wald einverleibt.
Einlagezahl 80001-521a : Auf Grund der Ersitzung und der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 8. August 1848 … wird das Eigentumsrecht für die Fraction Leins einverleibt.
Einlagezahl 80001-522a : Auf Grund des Kaufvertrages vom 13. Dezember 1568 und der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 18. August 1848 … wird das Eigentumsrecht für die Fraction Leins einverleibt.
Einlagezahl 80001-518a : Auf Grund des Vergleichs-Protokolles vom 10. Jänner 1848 … wird das Eigentumsrecht für die Fraction Ried einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1848 bis 1949.
Einlagezahl 80001-523a : Auf Grund des Kaufvertrages vom 1. April 1010 wird das Eigentumsrecht für die Fraction Hochasten einverleibt.
Einlagezahl 80009-273a : Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 8. August 1848 … wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Arzl einverleibt. Taschachalpe.
Einlagezahl 80009-462a : Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 8. August 1848 … wird das Eigentumsrecht für die Fraction Dorf Arzl – Blons einverleibt. Pirchlbergalpe.
Einlagezahl 80009-272a : Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 8. August 1848 … wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Arzl einverleibt. Schwarzbergalpe.
Einlagezahl 80001-519a : Auf Grund der Ersitzung wird das Eigenthumsrecht für die Fraction Blons einverleibt.
Einlagezahl 80001-511a : Auf Grund des Vergleichs-Protokolles vom 10. Jänner 1848 … wird das Eigentumsrecht für die Fraction Timmls einverleibt.
Einlagezahl 80001-516a : Auf Grund des Vergleichs-Protokolles vom 10. Jänner 1848 … wird das Eigentumsrecht für die Fraction Wald einverleibt.
Einlagezahl 80001-521a : Auf Grund der Ersitzung und der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 8. August 1848 … wird das Eigentumsrecht für die Fraction Leins einverleibt.
Einlagezahl 80001-522a : Auf Grund des Kaufvertrages vom 13. Dezember 1568 und der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 18. August 1848 … wird das Eigentumsrecht für die Fraction Leins einverleibt.
Einlagezahl 80001-518a : Auf Grund des Vergleichs-Protokolles vom 10. Jänner 1848 … wird das Eigentumsrecht für die Fraction Ried einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1848 bis 1949.
Einlagezahl 80001-523a : Auf Grund des Kaufvertrages vom 1. April 1010 wird das Eigentumsrecht für die Fraction Hochasten einverleibt.
Einlagezahl 80009-273a : Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 8. August 1848 … wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Arzl einverleibt. Taschachalpe.
Einlagezahl 80009-462a : Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 8. August 1848 … wird das Eigentumsrecht für die Fraction Dorf Arzl – Blons einverleibt. Pirchlbergalpe.
Einlagezahl 80009-272a : Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 8. August 1848 … wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Arzl einverleibt. Schwarzbergalpe.
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Eigentumsübertragungen durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde:
20 Einlagezahlen aus Gemeindegut wurden von der Agrarbehörde reguliert und in das Eigentum von 9 Agrargemeinschaft übertragen.
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen 80001-507, 80001-519 , 80001-511 , 80001-512 , 80001-515 , 80001-516 , 80001-521 , 80001-522 , 80001-518 , 80001-223
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Dem § 62 der TFLG Novelle 1952 entsprechend, war für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Hier sind im Grundbuch bei keiner Agrargemeinschaft Anteile der Gemeinde ersichtlich.
Dem § 62 der TFLG Novelle 1952 entsprechend, war für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Hier sind im Grundbuch bei keiner Agrargemeinschaft Anteile der Gemeinde ersichtlich.
Diese Gemeinde hat Gemeindegut auch durch Kaufvertrag erworben und dieses wurde durch Regulierungsbescheid entschädigungslos in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen
Einlagezahlen 80001-512a, 80001-522a
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 80009-272
Teilwald:
Die Einlagezahlen 80001-507a, 80001-511a, 80001-516a, 80001-522a sind Teilwälder gemäß Grundbuchanlegungsverordnung § 37 Abs. 2.
Diese Grundbuchskörper wurden im Jahre 1949 reguliert. Es ist jedoch erst seit der TFLG-Novelle von 1969 möglich, dass Teilwälder auch im Eigentum von Agrargemeinschaften stehen können.
Diese Grundbuchskörper wurden im Jahre 1949 reguliert. Es ist jedoch erst seit der TFLG-Novelle von 1969 möglich, dass Teilwälder auch im Eigentum von Agrargemeinschaften stehen können.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
4 Einlagezahlen 80001-436a , 80001-550a , 80001-590a , 80001-600a
4 Einlagezahlen 80001-436a , 80001-550a , 80001-590a , 80001-600a
Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote:
Einlagezahl 80001-693a
Eigentumstitel:
In 3 Fällen Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Eigentumstitel:
In 3 Fällen Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.