Einsatz alternativer Heizsysteme beim Neubau von Gebäuden - Alternativenprüfung
Im Jahr 2008 wurde die sogenannte Alternativenprüfung in der Tiroler Bauordnung verankert, damals nur für den Neubau von Gebäuden über 1.000 m², seit 2013 gilt sie für alle Neubauten und ist seither Teil der Einreichunterlagen.
Das bedeutet, es ist zu prüfen, ob der Einsatz von alternativen Heizsystemen aus technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Gründen sinnvoll ist. Hocheffiziente, alternative Systeme sind in erster Linie alle Heizsysteme auf der Basis erneuerbarer Energieträger, Nah- oder Fernwärmesysteme sowie Wärmepumpen.
Ablauf der Alternativenprüfung
Idealerweise wird die Alternativenprüfung vom Planer in Absprache mit dem Bauherrn erstellt.
Wird in einem Neubau ein hocheffizientes, alternatives System eingesetzt, bedarf es keiner weiteren Überprüfung vor Baubeginn. Ist der Einsatz alternativer Energiesystem aus technischen, ökologischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, muss der Bauherr einen Nachweis erbringen.
Energie Tirol hat ein Excel-Tool entwickelt, mit dem die Alternativenprüfung nach einem vereinheitlichten Schema abgewickelt werden kann. Das Tool ist eine Serviceleistung von Energie Tirol und steht kostenlos als Download unter www.energie-tirol.at/alternativenpruefung zur Verfügung.
Einsatz alternativer Heizsysteme beim Neubau von Gebäuden - Alternativenprüfung
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