Page 46 - Tirol Kommunal
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  TIROLER GEMEINDEVERBAND
AKTUELLES AUS DER GESCHÄFTSSTELLE VON MAG. PETER STOCKHAUSER UND MAG. CLEMENS PEER
TIROLER ORGANSTRAF- UND ANONYM- VERFÜGUNGSVERORDNUNG; ANHEBUNG
DER ORGANSTRAFVERFÜGUNGSBETRÄGE NACH DEM TIROLER PARKABGABEGESETZ 2006
Es wird darauf hingewiesen, dass mit LGBl. Nr. 3, kund- gemacht am 11. Jänner 2019, eine Verordnung der Landes- regierung erlassen wurde, mit der die bisherige Tiroler Organstraf- und Anonymverfügungsverordnung geändert wurde. Die mit LGBl. Nr. 136 am 13. Dezember 2018 kundgemachten Beträge sind damit obsolet. Diesbezüglich ergibt sich nunmehr in Ansehung des Tiroler Parkabgabe- gesetzes 2006 eine Anhebung bei Organstrafverfügungen von € 21,00 auf € 25,00.
PERSONALAUFWAND DER GEMEINDEWALD- AUFSEHER – FESTSETZUNG DER „WALDUMLAGE AB DEM JAHR 2019“
Wie bereits mehrfach mitgeteilt, wurde mit LGBl. Nr. 133/2017 die Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. Nr. 55, in einem größeren Umfang novelliert und erfolgt die Berech- nung der Waldumlage für das „Vorschreibungsjahr 2019“ nunmehr nach den in den Gemeinden beschlossenen Umlagesätzen auf Basis der von der Landesregierung durch Verordnung einheitlich festgelegten Hektarsätze. Die VO über die Waldumlage „Neu“ ab 1.1.2018 erfordert keine jährliche Beschlussfassung im Gemeinderat. Eine Beschlussfassung wäre erst dann wieder notwendig, wenn seitens der Landesregierung neue Hektarsätze beschlos- sen werden (siehe derzeit LGBl. Nr. 16/2018) bzw. wenn der Gemeinderat zur Ansicht gelangen würde, dass der Umlagesatz geändert werden sollte. Da die Umlage längs- tens bis Ende Mai mit Bescheid zur Zahlung binnen eines Monats vorzuschreiben ist, wird für eine fristgerechte Vor- schreibung im Jahr 2019 angeregt, die Vorschreibung der Waldumlage bereits im ersten Quartal 2019 vorzunehmen. Weitere Details zu dieser Thematik sind im Merkblatt für die Gemeinden Tirols, Ausgaben Jänner 2018, September 2018 und Februar 2019, nachzulesen.
TSNWEB, DER NEUE INTERNET-AUFTRITT FÜR SCHULEN
Mit TSNweb steht ab sofort ein kostenloser, gemanagter und auf die speziellen Bedürfnisse von Schulen zugeschnit- tener Webauftritt zur Verfügung. Die technische Admi- nistration erfolgt zentral durch die DVT Daten-Verarbei- tung-Tirol GmbH im Auftrag des Landes Tirol. Die Schule kann sich auf die inhaltliche Pflege konzentrieren und wird dabei vom System in vielen Punkten unterstützt. Weiterführende Informationen sehen Sie auf https://www. tsn.at/tsnweb, eine Demo-Website ist unter https://demo. webs.tsn.at zu finden.
66. ÖSTERREICHISCHER GEMEINDETAG UND KOMMUNALMESSE AM 27. UND 28. JUNI 2019 IN GRAZ
Lawinen- und Hochwasserschutz, Bauprojekte, Umwelt- schutz – in den Gemeinden werden durch richtungswei- sende Entscheidungen Entwicklungen angestoßen, von denen die BürgerInnen noch Jahrzehnte später profitieren können. Daher widmet sich auch das größte kommunal- politische Event – der Österreichische Gemeindetag – am 27. und 28. Juni 2019 den Themen Vielfalt und Nachhal- tigkeit. Die Fachtagung findet am Donnerstag direkt im Anschluss an die Eröffnung statt. Die Kommunalmesse beginnt zeitgleich mit dem Gemeindetag in der Messe Graz. Den Höhepunkt des Gemeindetages bildet die Haupt- tagung am Freitag, den 28. Juni. Dieses Ereignis werden die Spitzen des Österreichischen Gemeindebundes und zahlreiche Gemeindemandatare ebenso besuchen wie der Bundespräsident und Mitglieder der Bundesregierung. Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung finden sich auf der Homepage des Österreichischen Gemeindebundes unter http://gemeindebund.at//gemeindetag.
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TIROL.KOMMUNAL APRIL 2019






















































































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