Page 16 - Tirol Kommunal
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 PROJEKT IN MILS BEI INNSBRUCK HAT MODELLCHARAKTER FÜR DAS GESAMTE LAND
NEUE LANDESFÖRDERUNG
FÜR BETREUTES WOHNEN
 Eine Alternative zum stationären Heimaufenthalt ist das Betreute
 Wohnen. Einerseits sind Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit einer
 eigenen Wohnung gewährleistet, andererseits wird ein Grundmaß
 an Hilfe, Unterstützung und Betreuung geboten. Mit 1. Juli 2019 ist
 eine zusätzliche Landesförderung in Kraft getreten.
 Beim Betreuten Wohnen wer­ den die Bewohner durch eine Betreuungs­ und Unter­
stützungsperson unterstützt. Diese Leistung wird vom Land gefördert. Die Unterstützung betrifft vor allem die Vermittlung von Pflegeleistun­ gen, Hilfe zur Alltagsbewältigung, Botengänge, die Organisation eines ansprechenden sozialen Angebotes für die Bewohner, die Förderung der sozialen Vernetzung untereinander, aber auch in der großen Variante die Unterstützung bei hauswirtschaft­ lichen Tätigkeiten, bei der Zuberei­ tung von einfachen Mahlzeiten oder auch bei der Basisversorgung (zum Beispiel Körperpflege, Nahrungsauf­ nahme, An­ und Auskleiden)“, geben Pflegelandesrat Bernhard Tilg und Wohnbaulandesrätin Beate Palfrader bekannt. Die neue Förderrichtlinie wurde in der Einrichtung Betreutes
Wohnen in Mils präsentiert, die seit 2016 in Betrieb ist und Modellcharak­ ter für ganz Tirol besitzt. „Der mög­ lichst lange Erhalt einer selbststän­
Der möglichst lange Erhalt einer selbstständigen Lebensführung in den eigenen vier Wänden wird mit der neuen Förderung wirksam unterstützt.
digen Lebensführung in den eigenen vier Wänden wird mit der neuen Förderung wirksam unterstützt. Die
Betreuungs­ und Unterstützungsper­ son besitzt zumindest die Qualifika­ tion einer Heimhilfe, Pflegeassistenz oder Diplomsozialbetreuung mit dem Schwerpunkt Altenarbeit“, informiert LR Tilg.
Zwei Varianten der Förderung
Die Landesförderung wird in zwei Varianten angeboten und beträgt je nach Einkommen maximal 80 Prozent des Normkostensatzes. Dieser Norm­ kostensatz beträgt in der Variante A 400 Euro pro Monat (hier steht eine Unterstützungsperson für bis zu sechs Bewohner im Ausmaß von zumindest 18 Stunden wöchentlich zur Ver­ fügung) bzw. in der Variante B 200 Euro pro Monat, mit einem um die Unterstützung von hauswirtschaftli­ chen Tätigkeiten sowie um die Unter­ stützung bei der Zubereitung von Mahlzeiten und der Basisversorgung
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TIROL.KOMMUNAL OKTOBER 2019

















































































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