Tirol_kommunal_01_2017_WEB - page 31

internationalen Rechnungslegungs-
standards für privatwirtschaftliche
Unternehmen (kurz: IFRS) basieren
und eigentlich nur an die speziellen
Themen der öffentlichen Hand ange-
passt wurden.
Die Grundzüge
Das Grundprinzip ist ein integriertes
Voranschlags- und Rechnungssystem.
Dabei werden verschiedene Rechnun-
gen so miteinander verschränkt, dass
sie die finanzielle Lage der Gebietskör-
perschaft im Sinne der oben angeführ-
ten Ziele darstellen.
1. Im Vermögenshaushalt werden
Vermögen und Schulden nach dem
Wertprinzip einander gegenüberge-
stellt; der Ausgleichsposten wird als
Nettovermögen bezeichnet. Damit
soll zum Ausdruck gebracht werden,
welches Vermögen die Gemeinde hat
(Aktiva) und in welches Vermögen sie
mit welchen Mitteln investiert (Passi-
va); im Ergebnis wird darüber Aus-
kunft gegeben, wie sich die Gemeinde
insgesamt finanziert hat (durch Eigen-
mittel und/oder durch Schulden).
2. Im Ergebnishaushalt werden
die Aufwendungen und Erträge eines
Kalenderjahres nach dem Soll-Prinzip
ermittelt und dargestellt. In der Spra-
che der VRV 2015 ist ein Ertrag der
Wertzuwachs und ein Aufwand der
Werteinsatz, jeweils unabhängig vom
konkreten Zeitpunkt der Zahlung. Es
soll die Frage beantwortet werden,
welche Ressourcen die Gemeinde im
Jahr verbraucht und welche Erträge
sie erzielt hat; der Saldo daraus ist das
Nettoergebnis.
3. Im Finanzierungshaushalt wird
schließlich die Veränderung der liqui-
den Mittel, also der Saldo von Auszah-
lungen und Einzahlungen eines Kalen-
derjahres nach dem Kassenprinzip,
ermittelt. Im Finanzierungshaushalt
wird unter anderem auch die operati-
ve und investive Tätigkeit abgebildet:
Die operative Gebarung umfasst Ein-
und Auszahlungen aus der Verwal-
tungstätigkeit und laufende Transfers.
Die investive Gebarung umfasst Ein-
und Auszahlungen aus der Investi-
tionstätigkeit, aus der Gewährung
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Durch die Orientierung
an den internationalen
Rechnungslegungs-
standards werden
die öffentlichen
Verwaltungen über die
nationalen Grenzen
hinaus vergleichbar.
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Die finanzielle Lage aller Gebietskörperschaften soll auf Basis der Grundsätze von Transparenz, Effizienz und Vergleichbarkeit dargestellt werden.
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AUS DER PRAXIS
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